Am 15.10.2024 von 19:30 Uhr bis 21 Uhr fand der VDB MV Online-Stammtisch statt. Als Referenten waren zwei Vertreterinnen der Arbeitsagentur Rostock und ein Fördermitglied des VDB MV eingeladen, die zum Thema „Einreise ausländischer Arbeitskräfte“ Rede und Antwort standen.
Die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Arbeitsagentur gefördert werden.
Bei einem Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten erhält der Arbeitnehmer, der sich weiterbildet und gering qualifiziert ist, bis zu 100% Förderung durch das Arbeitsamt und der Arbeitsausfall des Arbeitgebers wird mit 75 % finanziert vom Arbeitsamt.
Cordula Block von der Arbeitsagentur Rostock informierte zu „Möglichkeiten der Förderung zur Beschäftigtenqualifizierung ausländischer Fachkräfte“.
Voraussetzungen sind unter anderem:
- Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
- Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.
Der Arbeitnehmer kann entscheiden welchen Bildungsträger er nutzt.
Für weitere Auskünfte steht Frau Block unter der Tel.nr.: + 49 381-804 4854 zur Verfügung.
Claudia Kröger von Arbeitsagentur Rostock stand bereit für „Neueste Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz & Möglichkeiten der Unterstützung auf diesem Gebiet. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen die Hürden für die Einwanderung gesenkt, Deutschland als Zielland attraktiver und ein moderneres Zuwanderungssystem gestaltet werden. Bei der Suche nach Fachkräften aus dem Ausland hilft das neue Einwanderungsgesetzt (FEG). Kommt der Kandidat nicht aus der EU, dem europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz braucht er für eine Anstellung eine Aufenthaltserlaubnis. Wenn die Fachkraft (FK) eine anerkannte Berufsqualifizierung besitzt und ein konkretes Arbeitsplatzangebot besteht, kann die Fachkraft in allen anerkannten Berufen, für die sie qualifiziert ist, arbeiten. Auch eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist notwendig. Für FK ab 45 Jahren gilt außerdem ein Mindestgehalt. Es beträgt 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Alternativ kann die FK eine Altersvorsorge nachweisen. Es gibt aber Ausnahmen. Diese sind:
1. Wenn sich die FK schon in Deutschland befindet und eine anerkannte Berufsqualifizierung besitzt, ist eine Probearbeit von 10 Stunden pro Woche möglich.
2. Wenn nur die teilweise Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifizierung festgestellt wurde, können FK zur Weiterqualifizierung nach Deutschland einreisen. Hier kann schon während der Fortbildung gearbeitet werden und/oder Praxisanteile der Qualifizierung im Unternehmen absolviert werden.
3. Die BA kann Vermittlungsabsprachen mit ausländischen Arbeitsverwaltungen führen. Dadurch können FK aus ausgewählten Berufen bereits einreisen obwohl ihre Berufsqualifikation noch nicht anerkannt ist. Das Anerkennungsverfahren kann dann in Deutschland stattfinden während die FK in eine passende Stelle vermittelt wird.
Sprachkenntnisse und finanzielle Absicherungen sind ebenfalls nötig.
4. FK mit ausgeprägten praktischen Berufskenntnissen wie IT-Berufen können auch ohne anerkannte Berufsqualifikation in Deutschland arbeiten. Dafür ist eine ausreichende Berufserfahrung notwendig.
Ein beschleunigtes FK-Verfahren im FEG ist auch möglich. Dazu tritt der Unternehmer*in in Vertretung der FK gegenüber der Ausländerbehörde auf und der Unternehmer*in vertritt die FK gegenüber der Ausländerbehörde. Dafür ist eine Vollmacht Voraussetzung. Die Kosten betragen 411 Euro. Es gelten verkürzte Fristen für die Einreise der FK nach Deutschland.
Link: Bundesagentur für Arbeit | Fachkräfteeinwanderungsgesetz | Fachkräfte aus dem Ausland rekrutieren
Für weitere Auskünfte steht Frau Kröger unter der Tel.nr.: + 49 381-804 1613 zur Verfügung.
Frank-Uwe Schneider von der GP Care Solutions GmbH & Fördermitglied des VDB MV informierte zum Thema“ „Integration beginnt mit der Rekrutierung, Ideen aus der Praxis für erfolgreiche Mitarbeiteranwerbung“.
Frank-Uwe Schneider betreibt eine Personalvermittlungsagentur, über die er Fachkräfte von den Philippinen und Indien rekrutiert. Bis Oktober waren es 585 Fachkräfte, davon 8 Physiotherapeuten. Die Gründung der Sprachschule auf den Philippinen erfolgte 2019 und die in Indien 2020. Die rekrutierten Fachkräfte, die in den Sprachschulen ausgebildet werden, leben im Internat und werden von qualifizierten Lehrern geschult. In der 1. Phase mit einer Dauer von 2 Monaten werden zukünftige Kollegen auf den Philippinen und in Indien ausgewählt. In der 2. Phase von 8 Monaten erfolgt durch die Personalvermittlungsagentur eine Schulausbildung bis B1/B2-Abschlus incl. Prüfung sowie die Beantragung des Visa. In der 3. Phase von 12 Monaten erfolgt die Einreise der Fachkräfte mit Abholung vom Flughafen, Willkommen heißen beim Arbeitgeber, gemeinsamen Behördengängen, der Organisation eines internen Integrationsmanagements inkl. der Festlegung eines Ansprechpartners beim Arbeitgeber sowie der Durchführung eines Anerkennungslehrganges betr. des Berufsabschlusses (6-9 Monate) in dieser 3. Phase.